Rechtsprechung
RG, 22.12.1932 - II 1276/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Gilt das in § 358 Abs. 2 StPO. ausgesprochene Verbot der Strafschärfung auch, wenn das neue Urteil den Umfang der Tat weiter als das aufgehobene bemißt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 67, 63
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei …
Da diese Vorschriften eine zugunsten des Angeklagten wirksame beschränkte Rechtskraft anordnen, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (RGSt 67, 63, 64; BGHSt 11, 319, 322;… BGH GA 1970, 84, 85; BGH LM Nr. 21 zu § 358 StPO), rechtfertigt es sich aber, dem Gesichtspunkt der Teilrechtskraft in diesem Zusammenhang keine weitergehende Bedeutung beizumessen als dem Verbot der Schlechterstellung. - BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.10.1951 - 4 StR 123/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.01.1952 - 4 StR 694/51
Rechtsmittel
Jedoch kann dieses Unterlassen auf sich beruhen, weil die Einbeziehung dieser Einzelhandlung in die zum Gegenstand der Verurteilung gemachte Tat in einer neuen Hauptverhandlung nicht zu einer Schlechterstellung des Angeklagten führen dürfte (§ 358 Abs. 2 StPO; RGSt 67, 63 f). - BGH, 18.12.1956 - 5 StR 463/56
Rechtsmittel
Diese einseitige, beschränkte Rechtskraft wird von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht" (RGSt 67, 63 [64]).